Hörburger AG erhält erneut die Bescheinigung „Notenbankfähigkeit“

Die Deutsche Bundesbank hat die Hörburger AG auch dieses Mal als „notenbankfähig“ eingestuft.

Seit vielen Jahren unterzieht sich das Unternehmen bereits erfolgreich dieser freiwilligen, neutralen Bonitätsprüfung. Das Testat „Notenbankfähigkeit“ gilt für ein Jahr.

Die freiwillige Bonitätsbeurteilung ist eine externe, unabhängige Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse eines Unternehmens und ermittelt das Kreditausfallrisiko der (potenziellen) Schuldner. Das Prädikat „notenbankfähig“ wird deswegen oft im Umgang mit Kunden, Lieferanten und Kapitalgebern als vertrauensbildende Maßnahme eingesetzt.

Die Deutsche Bundesbank wendet ein 2-Stufen-Verfahren zur Bonitätsanalyse eines Unternehmens an. Zunächst werden die Jahresabschlüsse analysiert, um die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens einzuschätzen. Anschließend findet eine Analyse durch Experten unter Berücksichtigung der Vorgaben innerhalb des Eurosystems statt. Daraus ergibt sich die finale Bonitätseinstufung auf einer Skala von 1 bis 8. Unternehmen mit der Rangstufe 1 bis 4- erhalten das Testat „notenbankfähig“.

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