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Energie-dienstleistungsgesetz

Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen hat zum Ziel, den Primärenergieverbrauch zu senken und damit den Klimaschutz zu fördern. Es wird oft mit EDL-G abgekürzt.

Synonyme: EDL-G
Was schreibt das Energiedienstleistungsgesetz vor?

Seit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes im Jahr 2015 sind alle Nicht-KMUs, also nicht kleine und mittlere Unternehmen, verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Alternativ können sie zur Erfüllung des EDL-G auch ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder eine Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen.

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